Ausbildung
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Abschluss: staatlich anerkanntes Diplom
3-jährige Ausbildung mit staatlich anerkanntem Diplomabschluss
Die Dauer der Ausbildung zum/zur diplomierten Schauspieler/in beträgt 3 Jahre und schließt mit einer staatlich anerkannten Abschlussprüfung ab.
Eine bestandene Aufnahmeprüfung ist Voraussetzung, um im Wintersemester in das einjährige Grundstudium einzusteigen, das der Vermittlung schauspielerischer Grundlagen dient. Nach einer Übertrittsprüfung schließt sich diesem das zweijährige Hauptstudium an, das aus einer Reihe von Modulen besteht. Diese setzen sich aus einem praxisnahen, themen- und projektbezogenen Gruppenunterricht und einem auf individuelle Bedürfnisse ausgerichteten Einzelunterricht zusammen. Das Lehrsystem basiert in Grundzügen auf Methoden verschiedener Lehrmeister wie Stanislaswki, Meisner, Vasiljev u.a..
Entscheidend in der Arbeit ist der Aspekt des Erforschens, über den der Weg zum Entdecken und Vertiefen der eigenen darstellerischen Möglichkeiten geöffnet werden soll. Das Ziel der Schule ist, Schauspieler und Schauspielerinnen heranzubilden, die fähig sind, selbständig zu arbeiten und den sich ständig ändernden künstlerischen Anforderungen mit größtmöglicher Flexibilität zu begegnen. Die dreijährige Ausbildung schließt mit einer staatlich anerkannten Diplomprüfung ab.
Aufnahme an der Schule
Aufnahmeprüfung
Prüfungstermine im März, Juni und September. Einstieg nach bestandener Eignungsprüfung mit Beginn des Wintersemesters im September/Oktober.
Voraussetzungen
Alter 17 - 30 Jahre (Spielalter)
Für die Aufnahme an die Schauspielschule brauchst du keine Matura, dafür aber Talent und den Drang zur spielerischen Darstellung. Es werden auch keine ausgefeilten Fertigkeiten erwartet, doch legen wir wert auf Fantasie, Beweglichkeit, Kommunikationsfähigkeit und Musikalität.
- Disziplin, Einsatzbereitschaft und Engagement
- Freude an spielerischer Darstellung, Beweglichkeit, Kommunikations- und Teamfähigkeit.
- Auf Ehrgeiz und ein starkes Interesse für die Welt der Medien, dem zukünftigen beruflichen Umfeld, wird großer Wert gelegt. Spezielle Vorbildung wird nicht erwartet.
- physisch und psychisch stabiler Gesundheitszustand
- Mindestalter: ab 17 Jahre
- Schulpflichtabschluss
Anmeldung
Für die Prüfungsanmeldung wird benötigt
ausgefülltes Online-Anmeldeformular
Lebenslauf
Foto
Prüfungsgebühr € 40,-
Die Anmeldung erfolgt per Online-Anmeldeformular, das über das Internet ausgefüllt und abgeschickt werden kann. Rollenangabe, Lebenslauf und Foto bitte online mitsenden. Die Prüfungsgebühr ist am Tag der Aufnahmeprüfung vor Prüfungsantritt zu bezahlen.
Prüfungsvorbereitung
Für die Prüfung vorzubereiten sind
3 Monologe (Klassiker* und zeitgenössische Literatur/ Moderne)- frei nach Wahl
ein Lied in deutscher Sprache - frei nach Wahl
* Klassiker: griechische Klassik, deutsche Klassik (Lessing, Goethe, Schiller, Kleist, Hebbel, Grillparzer), Shakespeare
Prüfungsablauf
Prüfungsbeginn, wenn nicht anders bekannt gegeben: 9:00 Uhr
Treffpunkt im Sekretariat der Schauspielschule Krauss, 1010 Wien, Weihburggasse 9, eine halbe Stunde vor Beginn.
In der ersten Runde werden die Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge zwei ihrer vorbereiteten Monologe vortragen, wobei der erste selbst gewählt werden kann. Wenn nicht anders bekannt gegeben, beginnt die 2. Runde mit einem kurzen Aufwärm- bzw. Sensibilisierungstraining. Anschließend können Improvisationsaufgaben gestellt, der 3. Monolog vorgetragen und/oder an einer Rolle gearbeitet werden.
Der genaue Beginn der zweiten Runde wird den aufgestiegenen Kandidaten am Ende der ersten Runde mitgeteilt. EP1 2022
Schulgeld
Schulgeld
Jahresbeitrag EUR 5800,- (monatliche Ratenzahlung möglich) -
In der Studiengebühr enthalten sind alle laut Lehrplan vorgesehenen Unterrichtsstunden.
Das Öffentlichkeitsrechts der Schule berechtigt unsere SchülerInnen zum Erhalt der österreichischen Familienbeihilfe (deutsche Bafög), sowie zum damit verbundenen Schülerticket für die öffentlichen Verkehrsmittel.
Weitere Förderungsmöglichkeiten gibt es z.B beim Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff) oder ähnlichen Institutionen.