Wer in Österreich professionell Schauspielerin oder Schauspieler werden will, steht schnell vor einer Grundsatzfrage: Braucht es ein staatlich anerkanntes Diplom, oder reicht auch die Bühnenreifeprüfung?
Staatlich anerkannte Ausbildungen sind in Österreich selten. In Wien gibt es nur drei: das Max Reinhardt Seminar, das MUK und die Schauspielschule Krauss, die einzige private Schule mit Öffentlichkeitsrecht im ganzen Land (was das genau bedeutet, erklären wir hier).
Aber was tun all jene mit Talent, die keinen Platz an einer dieser Einrichtungen bekommen haben?
Schauspiel ist ein freier Beruf. Es gibt keine gesetzliche Zugangsbeschränkung und kein verpflichtendes Diplom. Theoretisch kann jeder Schauspielerin oder Schauspieler werden. Für Engagements an öffentlich geförderten Theatern braucht es in der Praxis aber eine arbeitsrechtliche Absicherung, nur dann gibt es Bezahlung nach Kollektivvertrag. Diese Absicherung erreicht man auf zwei Wegen: über ein staatlich anerkanntes Diplom oder über die Bühnenreifeprüfung.
Die paritätische Prüfungskommission für Bühnenberufe prüft unabhängig, ob Menschen ohne staatlich anerkannte Ausbildung die Voraussetzungen für ein Engagement an tarifgebundenen Bühnen erfüllen. Für alle, die keinen Ausbildungsplatz an einer staatlich anerkannten Schauspielschule oder Universität bekommen haben oder bewusst einen anderen Weg gehen wollen, ist sie oft die einzige Möglichkeit, ihre Bühnenreife nachzuweisen.
Dieser Artikel zeigt, wie sich beide Wege unterscheiden, für wen welcher passt und was das im Berufsleben tatsächlich bedeutet.
Die paritätische Prüfungskommission: Der Weg zur Bühnenreifeprüfung
Die paritätische Prüfungskommission für Bühnenberufe ist eine arbeitsrechtliche Einrichtung der Sozialpartner: Gewerkschaft Younion auf der einen, Wiener Bühnenverein und Bühnenverein österreichischer Bundesländer und Städte auf der anderen Seite. Ihr Ziel: Menschen ohne staatlich anerkannte Ausbildung trotzdem den Zugang zum Theaterberuf nach Kollektivvertrag ermöglichen.
Viele verwechseln sie mit einer Ausbildung oder mit einer Art Diplomprüfung. Das ist ein Irrtum. Die Kommission bildet nicht aus und vergibt keine Abschlüsse. Sie prüft ausschließlich, ob jemand auf kollektivvertraglich gebundenen Bühnen bestehen kann, unabhängig davon, wie die Vorbereitung ausgesehen hat.
In Deutschland gab es eine vergleichbare Einrichtung, ebenfalls von den Sozialpartnern getragen. Sie wurde 1991 abgeschafft. Österreich hat diesen Prüfungsweg bis heute beibehalten. Damit besteht weiterhin die Möglichkeit, auch außerhalb einer staatlich anerkannten Ausbildung eine arbeitsrechtliche Anerkennung zu erhalten.
Was die Bühnenreifeprüfung rechtlich bedeutet
Die Bühnenreifeprüfung ist keine Berufszulassung im Sinne eines Diploms. Wer besteht, gilt arbeitsrechtlich als bühnentauglich und darf an subventionierten Theatern wie dem Burgtheater oder Landestheatern nach Kollektivvertrag engagiert werden, mit geregelten Arbeitsbedingungen, Mindestgage und gewerkschaftlichem Schutz.
In der freien Szene, bei privaten Produktionen oder in Film und Fernsehen spielt dieser Nachweis keine Rolle. Dort zählt das künstlerische Können.
Wichtig dabei: Die Bühnenreifeprüfung ist kein staatlich anerkannter Abschluss und kein Diplom. Sie eröffnet eine arbeitsrechtliche Möglichkeit, aber keine bildungsrechtlich gleichwertige Alternative zur Ausbildung an einer Universität oder Schauspielschule mit Öffentlichkeitsrecht.
In manchen Fällen kann die bestandene Prüfung auch sozialrechtlich relevant sein, etwa für eine rückwirkende Anerkennung als förderungswürdige Vollzeitausbildung im Zusammenhang mit der Familienbeihilfe. Das beruht aber auf sozialrechtlichen Sonderregelungen, nicht auf einer Anerkennung durch das Bildungssystem.
Auch wenn die Bühnenreifeprüfung am Ende einer Ausbildung an einer privaten Schule ohne Öffentlichkeitsrecht abgelegt wird, macht sie diesen Abschluss nicht zu einem staatlich anerkannten Schulabschluss.
Ablauf und Kriterien der Bühnenreifeprüfung
Die Prüfung richtet sich an alle ohne staatlich anerkannte Ausbildung, egal ob sie sich autodidaktisch, bei privaten Lehrerinnen und Lehrern, in Workshops oder an einer nicht anerkannten Schule vorbereitet haben. Eine formale Ausbildung ist keine Voraussetzung.
Sie gliedert sich in drei Stufen: Eignungsprüfung, Kontrollprüfung, Reifeprüfung, meist über mehrere Jahre verteilt, mit rund eineinhalb Jahren Wartezeit zwischen den Stufen. Bewertet wird jeweils die aktuelle Leistung, unabhängig von der Vorbereitung.
Im Zentrum steht die künstlerische Darstellung: Je nach Stufe zeigen die Kandidatinnen und Kandidaten zwei bis fünf selbst gewählte Monologe, in der Reifeprüfung mindestens zwei davon Klassiker. Bewertet werden Vielseitigkeit, Ausdruck, Sprache, emotionale Präsenz, Körperarbeit und die Wahl der Rollen. Jede Teilprüfung dauert nur wenige Minuten, danach folgt ein kurzes, informelles Gespräch über Motivation und Bühnenerfahrung, kein akademisches Fachgespräch.
Wer nicht besteht, kann die Prüfung innerhalb bestimmter Fristen und einer begrenzten Anzahl an Versuchen wiederholen, in begründeten Ausnahmefällen auch ein zweites Mal.
Die aktuellen Anforderungen findest du auf der offiziellen Website der Gewerkschaft.
Paritätische Prüfungskommission – younion_Die Daseinsgewerkschaft
Maria-Theresien-Straße 11, 1090 Wien
Tel: +43 1 31316-83 841
E-Mail: paritaetische.pruefstelle@younion.at
younion.at – Paritätische Prüfungskommission
Schauspiel-Diplom vs Bühnenreifeprüfung: Der entscheidende Unterschied
Viele glauben, die Bühnenreifeprüfung sei einem staatlich anerkannten Schauspiel-Diplom gleichgestellt. Genau das ist nicht der Fall.
Ein staatlich anerkanntes Schauspiel-Diplom erhält nur, wer eine staatlich anerkannte Schauspielausbildung an einer Universität oder einer Schauspielschule mit Öffentlichkeitsrecht erfolgreich abschließt. Nur Universitäten und Schauspielschulen mit Öffentlichkeitsrecht dürfen in Österreich ein staatlich anerkanntes Schauspiel-Diplom verleihen.
Die paritätische Prüfungskommission ist keine Ausbildungseinrichtung. Sie bildet keine Schauspielerinnen und Schauspieler aus und verleiht deshalb auch keine staatlich anerkannten Ausbildungsabschlüsse. Als unabhängige Prüfungskommission beurteilt sie ausschließlich, ob jemand zum Zeitpunkt der Prüfung die Voraussetzungen für ein kollektivvertragliches Bühnenengagement erfüllt.
Genau darin liegt der entscheidende Unterschied. Ein staatlich anerkanntes Schauspiel-Diplom bestätigt den erfolgreichen Abschluss einer staatlich anerkannten Schauspielausbildung. Die Bühnenreifeprüfung bestätigt dagegen ausschließlich, dass jemand zum Zeitpunkt der Prüfung die Voraussetzungen für ein kollektivvertragliches Bühnenengagement erfüllt. Deshalb kann sie eine arbeitsrechtliche Anerkennung vermitteln. Sie ist jedoch weder ein staatlich anerkannter Ausbildungsabschluss noch ein staatlich anerkanntes Schauspiel-Diplom und kann ein solches daher auch nicht ersetzen.
Ein staatlich anerkanntes Schauspiel-Diplom ist zugleich ein Qualitätsmerkmal: Wer es an einer anerkannten Schule erwirbt, hat leichteren Zugang zu Bühne, Film, Fernsehen und anderen künstlerischen Feldern.
Nicht alles, was mit „staatlich anerkanntem Diplom“ beworben wird, ist auch eines.
Manche private Schulen ohne Öffentlichkeitsrecht erwecken den Eindruck, die bestandene Bühnenreifeprüfung sei einem staatlich anerkannten Diplom gleichgestellt. Das stimmt nicht. Die Prüfung ist arbeitsrechtlich anerkannt, bildungsrechtlich aber kein gleichwertiger Abschluss.
Die Vorteile des Schauspiel-Diploms im Kollektivvertrag
Wer ein Diplom an einer staatlich anerkannten Schule oder Universität erwirbt, gilt automatisch als bühnentauglich und kann ohne weitere Prüfung an Theatern engagiert werden, die nach Kollektivvertrag bezahlen. Das bedeutet einen direkten Berufseinstieg mit geregelten Gagen, ohne den zusätzlichen Prüfungsweg, den Absolventinnen und Absolventen ohne Diplom gehen müssen.
Dazu kommt der Zugang zu Förderprogrammen, zur offiziellen Anerkennung der Qualifikation und zu weiterführenden Ausbildungen im In- und Ausland.
Das Bühnenreifezeugnis wird dort nicht automatisch anerkannt. In der Regel setzt man den Abschluss einer staatlich anerkannten Schule voraus.
FAZIT
Die Bühnenreifeprüfung ermöglicht Künstlerinnen und Künstlern ohne staatlich anerkannte Ausbildung den Zugang zu kollektivvertraglichen Engagements mit fairer Bezahlung.
Wer eine langfristige, vielseitige Karriere anstrebt, national wie international, ist mit einem staatlich anerkannten Diplom meist besser aufgestellt. Es vermittelt Schauspieltechnik, Rollenarbeit, Körperarbeit und Sprecherziehung über mehrere Jahre und erleichtert zusätzlich den Zugang zu vielen Berufsfeldern.
Für wen eignet sich welcher Weg?
Die Bühnenreifeprüfung passt zu Menschen mit mehrjähriger Bühnenerfahrung, die sich außerhalb einer staatlich anerkannten Schule vorbereitet haben, eine arbeitsrechtliche Zulassung für subventionierte Theater brauchen und keinen formalen Abschluss anstreben.
Ein staatlich anerkanntes Schauspiel-Diplom empfiehlt sich für alle, die eine vertiefte, laufend geprüfte Ausbildung wollen, methodische Qualität schätzen, sich eine breite berufliche Basis aufbauen möchten (mehr dazu hier), international anschlussfähig sein wollen und von bildungsrechtlichen Vorteilen profitieren möchten: BAföG oder durchgehende Familienbeihilfe während der Ausbildung, Schüler- und Studentenermäßigungen, etwa bei Öffis, Kultur und Versicherungen, sowie Anrechnung der Ausbildungszeit bei der Pensionsversicherungsanstalt.
Am Ende zählt der eigene Werdegang. Beide Wege führen in den Beruf, sie setzen nur unterschiedlich an.