Staatliche Anerkennung seit 1962 für Schauspielschule in Wien: Das Gebäude der Schauspielschule Krauss (Weihburggasse 9) mit Öffentlichkeitsrecht, nahe dem Stephansdom

Öffentlich­keits­recht

Warum staatliche Anerkennung für Schau­spiel­schulen zählt

Du willst Schauspieler*in werden – und zwar ernsthaft. Doch das Internet ist voller Angebote: Workshops, Kurse, Vollzeitausbildungen. Und mittendrin tauchen Begriffe auf wie Bühnenreifeprüfung oder staatliche Anerkennung von Schauspielschulen.
Wie soll man da noch erkennen, welche Ausbildung wirklich in den Beruf führt? Und spielt die staatliche Anerkennung dabei tatsächlich eine Rolle?

Antworten auf diese Fragen – und was es mit dem Öffentlichkeitsrecht auf sich hat – findest du in diesem Beitrag.

Das erwartet dich:

Was ist das Öffentlichkeits­recht überhaupt?

Das Öffentlichkeitsrecht ist eine besondere Form der staatlichen Anerkennung, die einer privaten Bildungseinrichtung vom österreichischen Bildungsministerium verliehen wird. Es stellt sicher, dass Organisation, Lehrplan, Struktur und Prüfungen einer Schule den gesetzlichen Anforderungen entsprechen – und regelmäßig kontrolliert werden.

Das bedeutet:
Nur Schulen mit Öffentlichkeitsrecht dürfen alle Prüfungen im Rahmen der Ausbildung – von der Eignungsprüfung über interne Leistungsüberprüfungen bis zur Abschlussprüfung – rechtsverbindlich durchführen. Diese Prüfungen haben denselben rechtlichen Status wie an öffentlichen Schulen.

Für Schüler*innen bringt das klare Vorteile:
Sie absolvieren eine Ausbildung, deren Qualität staatlich geprüft ist – und schließen sie mit einem offiziell anerkannten Abschlusszeugnis ab. Dieser Abschluss bestätigt eine gesetzlich geregelte Berufsausbildung und ist nicht bloß ein Zertifikat der Schule, sondern ein rechtlich anerkanntes Dokument, das national wie international nachvollziehbar ist.

Das Öffentlichkeitsrecht bestätigt, dass eine private Schauspielschule nach staatlich geprüften Standards ausbildet und alle Prüfungen rechtlich verbindlich sind. Schüler*innen erhalten dadurch einen offiziell anerkannten Abschluss – mit klarer rechtlicher Gültigkeit, national wie international.

Gerade im freien Berufsfeld Schauspiel ist das ein entscheidender Faktor: Denn während Universitäten gesetzlich geregelt sind, gibt es im privaten Bereich große Unterschiede – und längst nicht jede Schauspielschule unterliegt einer staatlichen Qualitätskontrolle.

Wusstest du?

Die Berufsbezeichnung Schauspieler*in ist nicht gesetzlich geschützt.
Jede*r darf sich so nennen – auch ohne Ausbildung oder Abschluss. Wer den Beruf jedoch professionell und langfristig ausüben möchte, sollte bei der Ausbildungswahl genau hinsehen – und klar unterscheiden zwischen freiem Unterricht und einer staatlich anerkannten Berufsausbildung.

Staat­liche An­erkennung durch das Öffentlich­keits­recht – was bedeutet das für dich?

Die staatliche Anerkennung bringt dir als Schüler*in eine Vielzahl von Vorteilen – rechtlich, finanziell und beruflich. Sie zeigt: Diese Schule erfüllt dauerhaft hohe Standards und unterliegt einer regelmäßigen Kontrolle durch staatliche Stellen. Doch was bedeutet das konkret – und gibt es auch Nachteile?

Vorteile für dich als Schüler*in:

  1. Ein staatlich anerkannter Abschluss
    Die Ausbildung endet mit einem offiziellen Abschlusszeugnis – rechtlich gültig, anerkannt in Österreich und international vergleichbar. Kein internes Zertifikat, sondern ein dokumentierter Berufsabschluss.

  2. Zugang zu Förderungen
    An Schulen mit Öffentlichkeitsrecht haben Schüler*innen Anspruch auf wichtige staatliche Förderungen – wie etwa die österreichische Familienbeihilfe, das deutsche BAföG (bei deutscher Staatsbürgerschaft) sowie regionale Unterstützungen wie jene des waff (Wiener Arbeitnehmerinnen Förderungsfonds) oder der NÖ Bildungsförderung.

    Darüber hinaus wird Schüler*innen der Schauspielschule Krauss die edu.card ausgestellt – der offizielle österreichische Schüler*innenausweis. Damit können sie nicht nur das Top-Jugendticket des VOR-Verkehrsverbunds nutzen, sondern erhalten auch zahlreiche Ermäßigungen bei Kulturveranstaltungen, Theatern, Kinos, Museen, städtischen Bädern und vielem mehr

  3. Klare Anerkennung durch Behörden und Institutionen
    Ein staatlich anerkannter Abschluss wird von öffentlichen Stellen, Theatern, Stiftungen und Bildungsinstitutionen anerkannt – national wie international. Auch im Verwaltungsbereich bringt dir das Vorteile: Die Ausbildungszeit zählt z. B. zur Pensionsversicherung, was dir später bei der Anrechnung von Versicherungszeiten zugutekommt. Selbst wenn das im Moment noch weit weg scheint – langfristig ist das ein Plus, das nicht zu unterschätzen ist.

  4. Regelmäßig geprüfte Ausbildungsqualität
    Die Ausbildung folgt einem staatlich genehmigten Lehrplan, der auf dem Organisationsstatut der Schule basiert. Dieser wurde vom Bundesministerium für Bildung anerkannt und ist verbindlich.
    Zusätzlich unterliegt die Schule der regelmäßigen Qualitätskontrolle durch das Schulqualitätsmanagement der Bildungsdirektion. Das sichert dir eine fundierte Ausbildung – inhaltlich, organisatorisch und strukturell.

 

Gibt es auch Nachteile?

Für Schüler*innen: Nein.
Die hohen Anforderungen, die das Öffentlichkeitsrecht mit sich bringt, betreffen ausschließlich den Schulträger. Dazu zählen etwa umfangreiche Berichtspflichten, Qualitätssicherungsmaßnahmen, rechtliche Vorgaben und regelmäßige Evaluierungen. All das passiert im Hintergrund – und ist ein zusätzlicher Aufwand, den seriöse Schulen gerne auf sich nehmen, um dir eine rechtlich gesicherte und hochwertige Ausbildung zu bieten.

Das Öffentlichkeitsrecht ist mehr als ein Qualitätsmerkmal – es verankert die Schauspielausbildung im öffentlichen Bildungsauftrag.

Wer sich für eine Ausbildung an einer Schauspielschule mit staatlicher Anerkennung entscheidet, wählt nicht nur künstlerische Tiefe, sondern auch rechtliche Klarheit und institutionelle Verlässlichkeit – ein starkes Fundament für eine nachhaltige Berufslaufbahn.

Staatliche An­erkennung für Schau­spiel­schulen: Die Voraus­setzungen für das Öffentlichkeits­recht

Das Öffentlichkeitsrecht gehört zu den höchsten Formen staatlicher Anerkennung, die eine private Schule in Österreich erhalten kann. Der Weg dorthin ist anspruchsvoll: Die Anforderungen sind streng, die Prüfverfahren aufwendig.
Nur wer alle gesetzlichen Vorgaben konsequent erfüllt, kann das Öffentlichkeitsrecht erhalten – als klare Bestätigung für Qualität, Struktur und Ausbildungsniveau.

Um diesen Status zu erreichen, muss eine Schule ein Organisationsstatut vorlegen, das unter anderem Aufbau, Ausbildungsziele, Ausstattung, Aufnahmekriterien, Lehrplan, Unterrichtsinhalte, Prüfungsformen sowie die Qualifikation der Leitung und des Lehrpersonals verbindlich regelt. Dieses Statut wird vom Bundesministerium für Bildung geprüft und genehmigt.

Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht stehen in engem Kontakt mit der Bildungsdirektion: Es gibt Meldepflichten bei auffälligen Vorkommnissen im Schulbetrieb, verpflichtende Eröffnungs- und Schlussberichte für jedes Schuljahr, regelmäßige Direktor*innenkonferenzen und kontinuierliche Überprüfungen durch das Schulqualitätsmanagement. Diese enge Anbindung stellt sicher, dass Qualität, Transparenz und Rechtskonformität dauerhaft gewährleistet sind.

Wenn eine Schule die Voraussetzungen erfüllt, wird ihr das Öffentlichkeitsrecht nicht sofort dauerhaft verliehen. Zu Beginn erfolgt die Anerkennung rückwirkend und jeweils nur für ein einzelnes Schuljahr. Erst wenn alle Ausbildungsstufen einmal vollständig durchlaufen wurden und sich die Schule nachweislich hinsichtlich ihrer Unterrichtserfolge bewährt hat, kann das Öffentlichkeitsrecht für mehrere Jahre und schließlich auf die Dauer der Erfüllung der gesetzlichen Bedingungen vergeben werden.

Diese Form der Anerkennung ist kein einmaliger Akt – sie verpflichtet. Schulen mit Öffentlichkeitsrecht müssen ihre Qualität laufend nachweisen und sich regelmäßigen Kontrollen stellen. Das Öffentlichkeitsrecht ist kein Stempel, sondern das Ergebnis eines kontinuierlichen Prüfverfahrens. Schulen mit diesem Status müssen ihre Qualität laufend nachweisen, institutionell stabil aufgestellt sein und transparente Strukturen vorweisen. Genau das schafft Vertrauen – bei Schüler*innen, Behörden und dem internationalen Bildungsumfeld.

Wusstest du?

Die Schauspielschule Krauss ist eine Privatschule mit eigenem Organisationsstatut – genehmigt von der Republik Österreich und dauerhaft mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattet.

Dieses Statut wurde speziell für die professionelle Schauspielausbildung entwickelt und staatlich geprüft.

Die Schauspielschule Krauss ist derzeit die einzige private Schauspielschule mit staatlicher Anerkennung in Österreich.
Dass ihr das Öffentlichkeitsrecht auf Dauer verliehen wurde, bestätigt die hohe Qualität der Ausbildung und die konsequente Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben: Organisation, Leitung, Lehrplan, Ausstattung und Lehrbefähigung.

Rechtsgrundlagen für das Öffentlichkeitsrecht (BMBWF) – Auszug aus dem Bildungsministerium

Die Geschichte unseres Öffentlichkeits­rechts

Die Schauspielschule Krauss erhielt das Öffentlichkeitsrecht erstmals im Jahr 1962 – kurz nach Inkrafttreten des damals neuen Privatschulgesetzes. Bis heute ist sie die einzige private Schauspielschule in Österreich, der dieses Recht verliehen wurde und die es dauerhaft aufrechterhalten hat.

Seither wurde das Öffentlichkeitsrecht mehrfach erneuert und an geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen angepasst. Es gilt bis heute als staatlich geprüfter Qualitätsnachweis – und wird nur dann aufrechterhalten, wenn alle gesetzlichen Vorgaben kontinuierlich erfüllt werden. Seine Wirkung reicht weit über nationale Grenzen hinaus.

Wichtige Etappen:

  • 5. September 1966: Genehmigung eines neuen Organisationsstatuts samt Stunden- und Lehrplan durch das Bildungsministerium

  • 28. September 1976: Neue Statutgenehmigung nach Umgründung in eine Ges.m.b.H., gültig ab 1. Jänner 1976

  • 6. Juli 1977: Verleihung des Öffentlichkeitsrechts auf die Dauer der Erfüllung der gesetzlichen Bedingungen an die Schauspielschule Krauss Ges.m.b.H. gemäß § 14 und § 15 Privatschulgesetz

Das Öffentlichkeitsrecht bleibt nur dann aufrecht, wenn sämtliche gesetzlichen Anforderungen laufend erfüllt werden – und wird regelmäßig durch das Schulqualitätsmanagement überprüft.

"Dass wir das Öffentlichkeitsrecht seit über 60 Jahren tragen, ist kein Zufall – es ist das Ergebnis unserer konsequenten Arbeit an Qualität, Transparenz und Verlässlichkeit."
Michaela Krauss-Boneau, Direktorin

Neben den staatlich anerkannten Ausbildungen an Universitäten oder einer privaten Schauspielschule mit Öffentlichkeitsrecht gibt es in Österreich noch einen weiteren Weg in den Schauspielberuf:
die Bühnenreifeprüfung der paritätischen Prüfungskommission.

Sie richtet sich an Personen, die keine staatlich anerkannte Schauspielschule besucht haben, und bietet ihnen die Möglichkeit, ihre künstlerische Eignung arbeitsrechtlich nachzuweisen.
Mehr dazu findest du im Blogbeitrag Bühnen­reife­prüfung oder Diplom? Was zählt in der Schauspiel­ausbildung.

Diese Bühnenreifeprüfung ist jedoch keine Externistenprüfung im Sinne des Schulrechts.
Externistenprüfungen werden von öffentlichen Schulen abgenommen und führen zu einem gesetzlich geregelten Schulabschluss.

Die Bühnenreifeprüfung der paritätischen Kommission ist hingegen eine rein arbeitsrechtliche Prüfung, die von einer Sozialpartnereinrichtung organisiert wird – bestehend aus Vertreter*innen der Gewerkschaft und der Theaterunternehmerverbände.

Sie ist nicht im Schulrecht verankert und ersetzt daher keinen staatlich anerkannten Bildungsabschluss.

Wusstest du?

Nicht alles, was nach einem „staatlich anerkannten Diplom“ klingt, ist es auch.
Einige private Schauspielschulen ohne Öffentlichkeitsrecht stellen das Bestehen der paritätischen Bühnenreifeprüfung so dar, als wäre es einem anerkannten Abschluss gleichgestellt – das ist bildungsrechtlich nicht korrekt.

Die paritätische Bühnenreifeprüfung ist nicht im Schulrecht verankert – sie ist kein gesetzlich geregelter Schulabschluss, kein staatlich anerkannter Ausbildungsabschluss und keine Externistenprüfung.

Ein staatlich anerkanntes Schauspiel-Diplom darf in Österreich ausschließlich von Universitäten oder Schauspielschulen mit Öffentlichkeitsrecht vergeben werden.

Warum die staat­liche An­erkennung durch das Öffent­lich­keits­recht im Schau­spiel­beruf wichtig ist

Eine Schauspielausbildung braucht mehr als künstlerisches Talent – sie braucht auch einen klar geregelten, verlässlichen Rahmen.

Das Öffentlichkeitsrecht stellt sicher, dass die Ausbildung staatlich anerkannt und rechtlich geregelt ist – mit klaren Standards und überprüfbaren Strukturen.

Ein solcher Abschluss ist international nachvollziehbar und erleichtert den Berufseinstieg – auch über die österreichischen Grenzen hinaus, etwa bei Engagements an Theatern, bei Filmproduktionen oder internationalen Projekten. Gerade in einem freien Berufsfeld bietet das Öffentlichkeitsrecht eine verbindliche Orientierung – für Ausbildungsinteressierte, Arbeitgeber*innen und Institutionen.

In einem freien Berufsfeld schafft das Öffentlichkeitsrecht Halt: Es macht Ausbildungswege vergleichbar, Abschlüsse greifbar – und gibt deinem künstlerischen Weg eine verlässliche Basis.

Das Öffentlich­keits­recht: Mehr als nur ein Diplom

"Eine staatlich anerkannte Schauspielschule ist mehr als ein Diplom. Sie ist rechtlich verbindlich, transparent geregelt, wird regelmäßig kontrolliert – und steht für überprüfbare Qualität.
Das Öffentlichkeitsrecht zeigt: Deine Schauspielausbildung ist fundiert und hat Gewicht – in Österreich und darüber hinaus."
Michaela Krauss-Boneau, Direktorin

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Schauspielschule Wien
Picture of Michaela Krauss-Boneau

Michaela Krauss-Boneau

leitet seit über 35 Jahren die Schauspielschule Krauss in Wien. Als ausgebildete Schauspielerin und Berufsfotografin verbindet sie künstlerische Praxis mit einem klaren pädagogischen Anspruch. In ihrer Arbeit stellt sie die persönliche Entwicklung der Schüler*innen und ihrer Talente in den Mittelpunkt, getragen von humanitären Werten und dem Anspruch an eine fundierte, zeitgemäße Schauspielausbildung.

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